ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON CU . BRANDSPIRIT

Corinna Umbach
Döllgaststr. 8
86199 Augsburg

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln die Beratertätigkeit zwischen CU Brand Spirit, Corinna Umbach (im Folgenden „der Berater bzw. CU Brand Spirit“ genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde oder Auftraggeber“ genannt).

1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen von CU Brand Spirit. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen und Folgegeschäfte zwischen dem Berater und dem Auftraggeber – auch solche, die mündlich, telefonisch oder per Email erfolgen und auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. 

1.3 Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Diese AGB gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

1.4 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von dem Berater ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

2. Leistung und Ausführung
2.1 Art und Umfang der Beraterleistung wird im Einzelfall durch ein Leistungsangebot bzw. vertraglich vereinbart. Ein Auftrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Lieferung der Beratungsleistung durch den Berater zustande.

2.2 Während des Auftrages wird der Berater

- die Beratungsleistung mit gebotener Sorgfalt, stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftragsgebers bezogen ausüben, mit dem Ziel, den Kunden vollständig zufrieden zu stellen.

- im Falle einer zeitbasierten Beratung die vereinbarten Stunden pro Tag (8 Stunden) als Orientierungswert ansehen und die Zeit aufwenden, die notwendig ist, um das Projekt bzw. den Auftrag erfolgreich zu Ende zu führen.

- im Falle einer meilenstein-oder projektbezogenen Beratung sicherstellen, dass die vereinbarten Meilensteine zu den gesetzten Fristen erreicht und zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt werden.

2.3 CU Brand Spirit ist voll verantwortlicher und unabhängiger Erbringer seiner Dienstleistungen. Der Berater kann zeitlich und örtlich seine Leistungen innerhalb der Projekt-erfordernisse des Auftraggebers frei erfüllen und ist diesbezüglich nicht weisungsgebunden. 

2.4 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Berater nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht des Beraters auch dann nichts ändert, wenn dieser sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftlichen Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

2.5 Ist der Berater nicht in der Lage, die Dienstleistung aufgrund von Krankheit und Verletzung zu erbringen, wird er den Kunden über diese Tatsache unverzüglich informieren. Soweit keine Projektarbeit bzw. Beratungsleistung erbracht wird, ist kein Honorar zu entrichten.

2.6 CU Brand Spirit ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch CU Brand Spirit selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 

2.7 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Berater keine kreativen Leistungen, die zu Tätigkeiten von Kreativ oder Art Direktoren, Copy Writern, Grafik Designer, Stylisten, Architekten o.ä. gehören, schuldet oder leistet. Soweit der Berater für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Freelancer oder Agenturen aus seinem Netzwerk sorgt, handelt er nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner oder Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden. Soweit CU Brand Spirit zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden Aufträge an Dritte vergibt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.

3. Mitwirkungspflicht
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses und Auftrages förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, den Berater nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seinem Fachgebiet alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Vorgänge, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.  

3.3 CU Brand Spirit legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist CU Brand Spirit nicht verpflichtet. 

3.4 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Berater eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

3.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Beraters über die Zusammenarbeit und den Auftrag informiert werden. 3.6 Der Berater verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritte dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten. 

3.7 CU Brand Spirit ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde eine Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungs- androhung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist CU Brand Spirit berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand und den offenen vereinbarten Leistungs -­ und Lieferumfang gemäß der vereinbarten und gültigen Tages -­ bzw. Stundensätzen abzurechnen.

4. Rechte an den Arbeitsergebnissen
4.1 Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an den von CU Brand Spirit und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Projektpläne, Methodiken, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Ideen, Berechnungen, Zeichnungen etc.) verbleiben bei CU Brand Spirit. Dies betrifft auch alle von dem Berater erstellten Schriftstücke zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber. 

4.2 Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von dem Berater zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

4.3 Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse des Beraters an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beraters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Beraters insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

4.4 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Berater zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

4.5 Einschränkungen gelten für Leistungen, die von CU Brand Spirit für den Auftraggeber eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.

5. Datenschutz und Datenübermittlung
5.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Berater schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Berater wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.

5.2 CU Brand Spirit ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat der Berater deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

5.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies dem Berater mitteilen.

6. Verschwiegenheit
6.1 Der Berater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.

6.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Beraters erforderlich ist. CU Brand Spirit ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. 

7. Vergütung
7.1 Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen und mündlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit CU Brand Spirit. Sofern keine Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung als auch Erstattung von Aufwendung in üblicher Höhe als vereinbart. Es gilt die aktuelle Preisliste von CU Brand Spirit. Diese ist Bestandteil der AGB. 

7.2 CU Brand Spirit ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Zahlungen müssen kosten-­ und spesenfrei auf die, auf der Rechnung angegebenen, Bankkonten von CU Brand Spirit geleistet werden.

7.3 Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht dem Berater noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu. Auch hier gilt die Preisliste von CU Brand Spirit.

7.4 Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

7.5 Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.

7.6 Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

7.7 Mit Zahlung von Rechnungen des Beraters durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

7.8 Einwendungen gegen Rechnungen von CU Brand Spirit sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

7.9 Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Auftrags, aber nach Auftragsbestätigung, oder während eines bereits begonnenen Auftrags in Teilen vom Leistungs-­ und Lieferungsumfang zurück, wird die Vertragssumme ab zu diesem Zeitpunkt noch zu leistenden Tage bzw. Lieferumfang auf der Basis der im Vertrag festgelegten Tagessätze (Solltage abzüglich der bereits geleisteten Tage oder Lieferbestandteile) mit einem halben Tagessatz (zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe) und den vollen tatsächlich angefallenen Fremdkosten berechnet.

7.10Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 21 Tage in Verzug, oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist CU Brand Spirit unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

7.11 Dem Berater steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Beraters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

7.12 Wird nach Vertragsabschluss durch den Kunden gegenüber dem ursprünglichen Vorgaben eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand verursacht oder müssen von CU Brand Spirit zusätzliche Leistungen oder Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, ist der Berater berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.

8. Haftung
8.1 Die Haftung des Beraters für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt; sie ist im Falle von Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 50.000,00 je Schadensfall begrenzt.

CU Brand Spirit haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

8.2 Der Berater haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

8.3 CU Brand Spirit haftet bei erbrachten Leistungen weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der übermittelten Informationen, noch, dass sie frei von Rechten Dritter sind.

8.4 Liefert der Kunde CU Brand Spirit Materialien oder Informationen für die zu erbringende Leistung, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs-­ und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien verfügt, die im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung der Leistung benötigt werden.
8.5 Der Auftraggeber stellt CU Brand Spirit von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen CU Brand Spirit von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Programmen, Daten, Informationen, Bildern, Tönen, Fotografien etc. geltend gemacht werden.

8.6 Wenn und soweit die Haftung von CU Brand Spirit ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CU Brand Spirit.

8.7 Sofern der Berater das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Berater diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 

9. Verjährung
9.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen CU Brand Spirit verjähren 6 Monate nach Lieferung. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn CU Brand Spirit Vorsatz zur Last fällt.

9.2 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Beraters zurückzuführen ist. 

10. Kündigung des Vertragsverhältnisses
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.Alle bereits geleisteten Tage oder Lieferungen werden entsprechend abgerechnet.

10.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3 CU Brand Spirit ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Kündigungsrechte insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit fälliger (Teil-­) Zahlung ganz oder teilweise länger als drei Wochen in Verzug gerät oder der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt und er -­ trotz schriftlicher Mahnung -­ den Vertragsverstoß wiederholt oder bei fortbestehendem Verstoß nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen einstellt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

11. Beendigung des Auftrages
11.1 Der dem Berater erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet.

11.2 Teilt der Berater dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Beraters schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Schriftform.

12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von CU Brand Spirit. 

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.